Bereits im April berichteten wir von StreamOn, einer neuen Tarifoption für die MagentaMobil-Laufzeittarife der Telekom.
Netzaktivisten, Journalisten und auch Verbraucherschutzorganisationen äußerten sich schon damals kritisch und auch die Bundesnetzagentur kündigte daraufhin eine Prüfung von StreamOn an. Was ist seitdem passiert? |
Neue Partner, mehr Tarife
Die Telekom ließ sich vom Gegenwind nicht beeindrucken. Im Gegenteil: Im letzten Halbjahr sind zahlreiche Partner dazugekommen - mittlerweile können Kunden Audio- und Videoinhalte von mehr als 100 Partnern streamen.
Außerdem steht jungen Kunden jetzt StreamOn auch im günstigeren "MagentaMobil S Young" Tarif zur Verfügung - zum Start im April war das Zero Rating nur in den höherpreisigen Tarifen möglich.
Außerdem steht jungen Kunden jetzt StreamOn auch im günstigeren "MagentaMobil S Young" Tarif zur Verfügung - zum Start im April war das Zero Rating nur in den höherpreisigen Tarifen möglich.
Die Konkurrenz schläft nicht
Auch Vodafone hat das Potenzial erkannt und bietet seit Ende Oktober den "Vodafone Pass" für Neukunden an - markanter Unterschied: Der Kunde kann zwischen vier Pässen wählen, die jeweils eine bestimmte Produktkategorie abdecken. Damit hat der Verstoß gegen Netzneutralitätsrichtlinien ein neues Level erreicht.
"Chat-", "Music-", "Social-" und "Video Pass" sind selbsterklärend. Einer der vier Pässe ist in ausgewählten "Red" und "Young" Tarifen inklusive, weitere Pässe lassen sich gegen Aufpreis buchen.
"Chat-", "Music-", "Social-" und "Video Pass" sind selbsterklärend. Einer der vier Pässe ist in ausgewählten "Red" und "Young" Tarifen inklusive, weitere Pässe lassen sich gegen Aufpreis buchen.
Nachprüfung nötig
Wie bereits erwähnt wollte auch die Bundesnetzagentur nochmal einen Blick auf StreamOn werfen. Die Prüfung zog sich ungewöhnlich lange hin - schon wenige Tage nach dem Start wurde sie von Bundeswirtschaftsministerin Zypries angekündigt, doch das Ergebnis erschien erst nach der Bundestagswahl (was die Opposition im Übrigen bemängelte).
Entgegen meiner Erwartung befand die BNetzA "StreamOn" im Allgemeinen für zulässig, forderte allerdings Nachbesserung in zwei Punkten:
Die Telekom komprimiert Videos auf "DVD-Qualität", Audio-Streaming konnte allerdings in regulärer Qualität genutzt werden. Genau das soll in Zukunft unterbunden werden. Es darf keine Rolle spielen, welche Inhalte der Nutzer konsumiert - Das Downscaling muss entweder für alle Inhalte erfolgen oder komplett eingestellt werden.
Dieser Punkt sollte für die Telekom kein Problem darstellen, ich denke, dass man sich einfach für ein Bitrate-Limit beim Audio-Streaming entscheiden wird um die Regulierungsbehörde zu besänftigen.
Doch der Knackpunkt - er könnte die Telekom mit StreamOn doch noch zum Scheitern bringen - ist ein Anderer:
Die Bundesnetzagentur wirft dem Bonner Konzern vor, gegen die im Juli in Kraft getretenen Roaming-Richtlinien in der Europäischen Union zu verstoßen.
Das bedeutet: StreamOn muss - nach Auffassung der Behörde - wie andere Optionen und Leistungen der Telekom-Tarife auch im europäischen Ausland kostenlos nutzbar sein, doch genau das ist aktuell nicht der Fall.
Entgegen meiner Erwartung befand die BNetzA "StreamOn" im Allgemeinen für zulässig, forderte allerdings Nachbesserung in zwei Punkten:
Die Telekom komprimiert Videos auf "DVD-Qualität", Audio-Streaming konnte allerdings in regulärer Qualität genutzt werden. Genau das soll in Zukunft unterbunden werden. Es darf keine Rolle spielen, welche Inhalte der Nutzer konsumiert - Das Downscaling muss entweder für alle Inhalte erfolgen oder komplett eingestellt werden.
Dieser Punkt sollte für die Telekom kein Problem darstellen, ich denke, dass man sich einfach für ein Bitrate-Limit beim Audio-Streaming entscheiden wird um die Regulierungsbehörde zu besänftigen.
Doch der Knackpunkt - er könnte die Telekom mit StreamOn doch noch zum Scheitern bringen - ist ein Anderer:
Die Bundesnetzagentur wirft dem Bonner Konzern vor, gegen die im Juli in Kraft getretenen Roaming-Richtlinien in der Europäischen Union zu verstoßen.
Das bedeutet: StreamOn muss - nach Auffassung der Behörde - wie andere Optionen und Leistungen der Telekom-Tarife auch im europäischen Ausland kostenlos nutzbar sein, doch genau das ist aktuell nicht der Fall.
Der Grund für diese Einschränkung ist simpel. Denn während die Nutzer kostenfrei im EU-Ausland (sowie in Norwegen und Island) roamen können, muss der Provider den Roaming-Großhandelspreis von 7,70€ pro Gigabyte zahlen.
Wir nehmen einfach mal an, dass ein Telekom-Kunde auf dem Weg in den Urlaub von StreamOn Gebrauch macht. Während seiner vierstündigen Zugfahrt streamt er etwa 3 Stunden Filme und Serien bei Netflix (Qualität "Mittel", da kein HD möglich). Dabei werden laut Netflix 0,7 GB pro Stunde übertragen.
Summa summarum kostet die Telekom die Zugfahrt also mindestens 16,17€.
Wenn nur 1% der 500.000 StreamOn Nutzer jeden Monat die Option für zwei Stunden im Ausland für sich beanspruchen, muss die Telekom zusätzlich mindestens 50.000€ für das Roaming ihrer Kunden an Provider im Ausland abführen.
Was also wird die Telekom tun? Wird der Provider nachgeben und den Auflagen der Behörde Folge leisten, sie einfach ignorieren und hohe Strafen sowie eine erzwungene Einstellung der Option riskieren oder versuchen die BNetzA umzustimmen?
Wir nehmen einfach mal an, dass ein Telekom-Kunde auf dem Weg in den Urlaub von StreamOn Gebrauch macht. Während seiner vierstündigen Zugfahrt streamt er etwa 3 Stunden Filme und Serien bei Netflix (Qualität "Mittel", da kein HD möglich). Dabei werden laut Netflix 0,7 GB pro Stunde übertragen.
Summa summarum kostet die Telekom die Zugfahrt also mindestens 16,17€.
Wenn nur 1% der 500.000 StreamOn Nutzer jeden Monat die Option für zwei Stunden im Ausland für sich beanspruchen, muss die Telekom zusätzlich mindestens 50.000€ für das Roaming ihrer Kunden an Provider im Ausland abführen.
Was also wird die Telekom tun? Wird der Provider nachgeben und den Auflagen der Behörde Folge leisten, sie einfach ignorieren und hohe Strafen sowie eine erzwungene Einstellung der Option riskieren oder versuchen die BNetzA umzustimmen?
Gespräche ziehen sich hin
Im Moment sieht es nach Letzterem aus: Nach der Prüfung hatte die Telekom ursprünglich zwei Wochen Zeit, um auf die Forderungen zu reagieren (oder den Rechtsweg einzuschlagen), allerdings erklärte ein Sprecher der Bundesnetzagentur bereits Ende Oktober gegenüber Golem.de "Die von der Regulierungsbehörde gesetzte Frist sei bis zum 10. November 2017 verlängert worden".
Auch die verlängerte Frist ist bereits verstrichen, auf Anfrage von androidandpcblog.eu teilte uns die Telekom via Twitter mit, dass sich an den Rechtsauffassungen des Providers nichts geändert habe und man immer noch in Gesprächen mit der Bundesnetzagentur sei.
Auch die verlängerte Frist ist bereits verstrichen, auf Anfrage von androidandpcblog.eu teilte uns die Telekom via Twitter mit, dass sich an den Rechtsauffassungen des Providers nichts geändert habe und man immer noch in Gesprächen mit der Bundesnetzagentur sei.
zu StreamON: Wir haben unsere Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur eingereicht. An unserer Rechtsauffassung hat sich nichts geändert. Wir hoffen, die Behörde noch von einer Lösung im Sinne der Kunden überzeugen zu können. ^kc
— Deutsche Telekom AG (@deutschetelekom) 13. November 2017
Interessant ist dabei die Formulierung "eine Lösung im Sinne der Kunden". Aktuell verhält sich die Telekom eher so, als wäre sie auf der Suche nach einer Lösung im Sinne des Unternehmens und der Aktionäre.
Es bleibt also spannend. Abschließend lässt sich nur sagen, dass die einzig wahre Lösung im Sinne der Kunden eine Anhebung der mickrigen Datenvolumina ist, im europäischen Vergleich liegen wir immer noch hoffungslos zurück.
Es bleibt also spannend. Abschließend lässt sich nur sagen, dass die einzig wahre Lösung im Sinne der Kunden eine Anhebung der mickrigen Datenvolumina ist, im europäischen Vergleich liegen wir immer noch hoffungslos zurück.